Wer führt die Verhinderungspflege durch?
Die Mitarbeiter von DANKA führen die Verhinderungspflege in Kombination mit der Kurzzeitpflege bei Ihnen zu Hause als Alternative zum Pflegeheim aus.
Was ist Verhinderungspflege?
Nicht immer ist ausreichend Zeit für die erforderliche Pflege vorhanden. Vielleicht sind Sie aufgrund eines privaten Termins verhindert. Auch eine dringend benötigte Auszeit kann die Pflege vorübergehend anders gestalten. In diesen Fällen, ob nur stundenweise oder für mehrere Tage, kann die Hilfe einer Ersatzpflegeperson in Anspruch genommen werden.
Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?
Hauptpflegepersonen können sich mit der Verhinderungspflege stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Die Ersatzpflegeperson übernimmt hier grundsätzlich alle pflegerischen Aufgaben im Bereich der großen Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege. Darunter fallen unter anderem folgende Tätigkeiten:
Wie hoch ist die Verhinderungspflege?
Es gibt eine maximale Kostenerstattung von bis zu 1.612 Euro für erbrachte Leistungen aus der Verhinderungspflege im Jahr. Daraus ergibt sich auch der Umfang, welcher durch Verhinderungspflege gegeben ist. Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden oder für einen längeren Zeitraum. Die Abrechnung einer Ersatzpflege erfolgt überwiegend stundenweise, die Beanspruchung dieses Dienstes jedoch eher tageweise. Den genauen Abrechnungsvorgang erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Die folgenden Tabellen können Ihnen Hinweise darauf geben, welche Entlastungen Sie erwarten können.
- Körperpflege (auch Mund- und Zahnpflege)
- Hilfestellungen beim Toilettengang (Harnlassen, Stuhlgang)
- Einkaufshilfe
- Unterstützung bei Mahlzeiten (auch Zubereitung)
- Haushaltshilfe
- Verabreichen von Medikamenten (Medikamentengaben)
- Monatlich zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Verhinderungspflege 2023: Verhinderungspflege voll ausschöpfen in der Kombination mit der Kurzzeitpflege 806,00 €.
Verhinderungspflege rückwirkend erhalten
Eine vorherige Beantragung der Pflegehilfe ist nicht zwingend notwendig, die Kostenerstattung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Es ist darauf zu achten, jegliche Nachweise und Belege, beispielsweise über den Kauf von Pflegehilfsmitteln oder Ähnliches, aufzubewahren, um sie bei den entsprechenden Pflegekassen einzureichen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie kostenlos bei DANKA. Wir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse und versenden die Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu Ihnen nach Hause.
Antrag auf die Verhinderungspflege
Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der entsprechenden Pflegekasse. Es muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein entsprechendes Abrechnungsformular beizulegen, welches alle im Zusammenhang mit der Pflegevertretung aufgekommenen Kosten in Form von Quittungen und Rechnungen darlegt. Sie haben bis zum 31.12. eines Jahres Zeit und Gelegenheit, die Verhinderungspflege zu nutzen und sich Kosten erstatten zu lassen.
DANKA übernimmt die Ausfüllung des Antrages und das Geld wird an Sie direkt von der Kasse ausbezahlt